Selbstverteidigungswaffen

Selbstverteidigungswaffen liegen im Trend. Denn die Zukunft wirkt auf manche düster. Sei es eine unbekannte Person, von der man im Dunkeln verfolgt wird, oder eine aktive Belästigung von mehreren Personen: Angstsituationen schränken unsere Handlungsmöglichkeiten ein und belasten unsere Psyche. Doch es muss nicht nur die eigene Sicherheit gefährdet sein, um zu einer Selbstverteidigungswaffe zu greifen. Wer um die Sicherheit von Freunden und Familie bangt oder aus Vorsicht eine Selbstverteidigungswaffe kaufen möchte, der sollte sich gründlich über die verfügbaren Modelle, Gesetze und Einsatzmöglichkeiten informieren. 

Welche Waffen stehen zur Verfügung?

Grob lassen sich Selbstverteidigungswaffen in zwei Kategorien einteilen: Waffen für den Nahkampf und für den Fernkampf. Je nach Situation und Körperbau sind auch innerhalb derselben Kategorie verschiedene Waffen geeignet, weswegen man die Vor- und Nachteile aller Alternativen kennen sollte. Auf die Rechtslage werden wir für jede Waffe separat eingehen.

Nahkampfwaffen

Fernkampfwaffen

  • CS-Gas / Tränengas
  • Pfefferspray
  • Elektroschocker
  • Gaspistole
  • Schrillalarm

Der Teleskop Schlagstock

Ein Schlagstock ist eine Hiebwaffe, die entweder aus Gummi (meist bei der Halterung), Metall oder Holz (eher selten) besteht. Diese gibt es meist ab ca. 40cm zu kaufen, was sie einzig und allein für den Nahkampf qualifiziert. Dabei ist die Kraft des Nutzers essentiell, denn anders als Druckverstärker benötigt der Schlagstock viel Kraft von seinem Nutzer, um erheblichen Schaden zuzufügen. Die Länge dieses Klassikers macht ihn darüber hinaus sehr unhandlich und schwer zu verstauen/verstecken. Dafür ist es möglich, Angriffe damit abzuwehren und bewaffnete Angreifer im Nahkampf auf Distanz zu halten.

Da die meisten Nutzer unerfahren sind ist die Gefahr groß, dass sie schnell entwaffnet werden und somit dem Angreifer zusätzlich eine Waffe aushändigen. Daher ist für die korrekte Nutzung ein Training im Bereich Technik und Kraft unabdingbar, um sich mit dem Schlagstock beschützen zu können.

Rechtliche Anmerkung

Rechtliche Anmerkung: Schlagstöcke können ab 18 Jahren von jedem gekauft, aber nur im privaten Bereich getragen werden. In der Öffentlichkeit unterliegen Schlagstöcke dem Waffengesetz und dürfen nicht mitgeführt werden. Ein Teleskopschlagstock ist ähnlich wie der klassische Schlagstock und unterliegt denselben Regeln, mit dem optischen Unterschied, dass dieser aus- und wieder eingefahren werden kann.

Der Selbstverteidigungsschirm

Der Selbstverteidigungsschirm verbindet zwei äußerst nützliche Eigenschaften. Denn er schützt nicht nur die eigenen Kleider vor Nässe, sondern auch den Körper vor Gefahren. Dabei unterscheidet sich eine solche Art von Regenschirm ganz klar von üblichen Regenschirmen: Anstatt auf Aluminium oder andere Materialien zu setzen wird bei der Herstellung von Selbstverteidigungsschirmen auf bruchsicheres Fiberglas gesetzt, was ihn im Kampf nahezu unkaputtbar macht.

Praktisch ist dabei, dass man bei Gefahr den Schirm meist schon in der Hand hat und somit ankommende Gefahren schneller abwehren kann. Auch hier ist die Länge und schlechte Handhabe anzumerken, durch die (ähnlich wie beim Schlagstock) ein gewisses Training vorausgesetzt wird.

Rechtliche Anmerkung

Der Selbstverteidigungsschirm kann ohne Bedenken bei Flügen, Veranstaltungen und sonstigen öffentlichen Räumen getragen werden.

Das Kubotan und Tactical Pens

Wer auch in der Öffentlichkeit auf ein handliches Mittel zum Selbstschutz zurückgreifen möchte, der kann mit Tactical Pens oder einem Kubotan einen passenden Ersatz finden. Diese kleinen Waffen können als Schlüsselanhänger leicht verstaut und schnell in die Hand genommen werden. In ihrer Grundform sind beide eine Variante des kurzen Hartstocks “Yawara”. Tactical Pens haben zusätzlich die Eigenschaft, als Kugelschreiber benutzt werden zu können. Deswegen greifen immer mehr Geschäftsreisende auf diese Waffe zurück, weil damit Geschäfte abgewickelt werden können und dabei die eigene Sicherheit gewährleistet wird.

Beide Waffen können für Hiebe, Stöße und als Druckpunktverstärker genutzt werden. Dabei ist nur wenig Kraft notwendig, um einen Gegner vor Schmerz in die Knie zu zwingen. Der Nachteil ist auch hier, dass man im Nahkampf agieren muss und somit leichter verletzt oder überrumpelt werden kann. Da Kubotans und Tactical Pens in der geschlossenen Hand nur wenig überstehen, kann man sich damit auch nicht gegen Angriffe (mit Waffen) schützen. Zu groß wäre sonst die Gefahr, sich dabei an Finger, Hand oder Unterarm zu verletzen. Als Druckpunktverstärker verlangen sie auch gezielte Schläge an Schulter, Rippen, Handgelenke und anderen verletzlichen Punkten, weswegen durchgehendes Üben vorausgesetzt wird.

Rechtliche Anmerkung

In Deutschland sind Tactical Pens und das Kubotan zum Kauf und in der Öffentlichkeit erlaubt. Man benötigt zum Tragen keinen Waffenschein.

CS-Gas (Tränengas)

Mit CS-Gas (oft “Tränengas” genannt) kann im Notfall freigesetzt werden, um ankommende Angreifer an Augen, Mund oder Nase zu reizen. Dadurch kann eine Gefahr aus sicherer Distanz schon vor dem Auftreten beseitigt werden. Natürlich besteht (z.B. bei unvorteilhaften Windbedingungen) die Gefahr, dass man das Tränengas selber ins Gesicht bekommt und sich selbst kampfunfähig macht. In einem solchen Fall sollte schnell ein Arzt aufgesucht werden.

Rechtliche Anmerkung

Rechtliche Anmerkung: CS-Gas ist in Deutschland frei ab 14 Jahren erhältlich. Man darf jedoch nur solche Dosen kaufen, die eine BKA-Zulassung besitzen. Deswegen sollte beim Kauf immer darauf geachtet werden, dass der Händler eine solche Zulassung für seine Produkte besitzt.

Pfefferspray

Das klassische Pfefferspray ist seit langer Zeit ein beliebtes Mittel zur effektiven Selbstverteidigung. Ankommenden Gegnern kann man damit aus der Distanz in die Augen sprühen, und das hochdosierte Konzentrat aus nicht-giftigem, umweltfreundlichen Chilischoten sorgt für starke Reizschmerzen, wodurch der Kampf sofort beendet wird. Beim Kauf ist jedoch darauf zu achten, dass der Strahl weit nach vorne reicht und in einem Kegelförmigen Radius verläuft. Nur so kann verhindert werden, dass die Substanz bei Wind in die eigenen Augen gelangt.

Rechtliche Anmerkung

Rechtliche Anmerkung: Nur, wenn auf einer Pfefferspray Dose die Aufschrift “nur zur Tierabwehr” zu sehen ist, kann man Pfefferspray (in jedem Alter) kaufen und mit sich führen.

Elektroschocker

Der Elektroschocker ist in der Sicherheitsbranche ein Standard für Sicherheitsleute. Doch auch Privatpersonen dürfen zum Schocker greifen, um sich in Gefahrensituationen zu verteidigen. Das Prinzip ist dabei simpel: Kommt jemand gefährlich nahe, drückt man das Gerät an den Angreifer und betätigt den Startknopf, wodurch ein starker Stromstoß in den Angreifer überladen wird. Die meisten Angreifers sind aber schon nach den ersten Funken freiwillig bereit, den Kampf noch vor Beginn zu beenden. Anfänger sollten lediglich versuchen, die richtige Stromstärke zu kaufen, damit der Stromstoß auch durch dicke Kleidung hindurchkommt. Besonderes Training ist nicht notwendig. Je nach Dauer des Stromstoßes kann es zu verschiedenen Auswirkungen kommen:

Bei einer halben Sekunde löst der Stromstoß einen heftigen Muskelschmerz an der getroffenen Stelle aus, was Angriffslustige schnell in die Flucht schlägt. Bei 1-3 Sekunden fällt man auf den Boden und erleidet starke Krämpfe am ganzen Körper, sowie einen kurzzeitigen Orientierungsverlust. Bei 4-5 Sekunden werden extrem starke Nervenschmerzen verursacht, durch die man ebenfalls zu Boden fällt und für mehrere Minuten kampfunfähig zu Boden liegt.

Hinweis: Ein Elektroschocker darf unter keinen Umständen länger als 5 Sekunden angewendet werden. Falls doch können bleibende Schäden an Hirn und Nervenbahnen verursacht werden, was zur Haftstrafe führt. Durch den übermäßigen Gebrauch bzw. den Missbrauch wird vom Verteidiger zum aktiven Angreifer. 5 Sekunden sind hier nur ein Richtmaß, und für die genaue Maximaldauer sollte ein Experte konsultiert werden.

Rechtliche Anmerkung

Rechtliche Anmerkung: Es dürfen lediglich solche Elektroschocker gekauft werden, die das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) besitzen. Schocker, die den Gegner aus der Entfernung treffen (sog. Air-Taser), sind verboten.

Gaspistole

Gaspistolen bzw. Schreckschusspistolen sind mit Reizgas und Kartuschenmunition geladen (selten auch mit Pfeffermunition). Eine solche Pistole ähnelt nur äußerlich einer richtigen Pistole, denn wie der Name es verrät dient sie nur zum Abschrecken von Feinden. Sie können in diversen Kalibern erworben und bei Gefahr auf einen ankommenden Feind gerichtet werden. Diese richten keinen direkten Schaden an, sondern irritieren, reizen oder erschrecken den Getroffenen, sodass man die Schrecksekunde zur Flucht nutzen kann. Das Problem hierbei ist jedoch, dass man nach der Schrecksekunde weiterverfolgt werden könnte, weswegen zur Ergänzung eine Nahkampfwaffe empfohlen wird. Gaspistolen können einen Feind nur selten kampfunfähig machen, weil sie keinen direkten Schaden zufügen.

Rechtliche Anmerkung

Rechtliche Anmerkung: Frei verfügbare Waffen werden am Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erkannt. Zudem benötigt man einen sog. “kleinen Waffenschein” und darf Schreckschusspistolen nur im eigenen Heim in Geschäftsräumen getragen werden (für Ausnahmen gibt § 12 Abs. 4 WaffG-neu weitere Auskunft). Nicht gekennzeichnete Waffen benötigen eine Sondererlaubnis, das Tragen ohne eine solche Erlaubnis ist strafbar.

Schrillalarm

Kommt ein Mensch bedrohlich nah an die eigene Person, sodass man sich selbst in Gefahr sieht, kann mit nur einem Klick der Schrillalarm betätigt werden. Dieser gibt einen schrillen, ohrenbetäubenden Ton von sich, was den Gegner in die Flucht schlagen soll (oder zumindest den Angriff verhindert und die Chance zur Flucht bietet). Hierbei ist nicht nur der schmerzende, schrille Ton wirksam, sondern auch die Tatsache, dass andere Menschen in der Nähe auf das laute Geräusch aufmerksam werden und meist zur Hilfe kommen. Der Nachteil ist, dass der laute Ton auch in den eigenen Ohren schmerzt. Empfindliche Menschen sollten daher darauf verzichten, zumal der meist über 100 db laute Ton Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen kann.

Rechtliche Anmerkung

Rechtliche Anmerkung: Ein Schrillalarm ist vollkommen legal zu kaufen und tragen.

Selbstverteidigungskurse als Alternative

Wer Probleme damit hat, Selbstverteidigungswaffen richtig einzusetzen oder nicht auf solche angewiesen sein möchte, der kann alternativ auf Selbstverteidigungskurse setzen. Diese sind nicht nur eine passende Ergänzung zu den Waffen, sondern stärken auch den Geist, fördern die innere Ruhe und verhindern Schockzustände in Gefahrensituationen. Da einige Waffen nicht immer griffbereit sind (oder nicht überall mitgenommen werden dürfen, z.B. im Flugzeug), empfehlen Experten grundlegende bis semiprofessionelle Erfahrung in einem Kampfstil. Im Optimalfall ist man mit mehreren sog. “Martial Arts” (z.B. Wingtsun) vertraut, sodass man als Verteidiger in diversen Umgebungen und auf verschiedene Weise den Gegner kampfunfähig machen kann.

Tipps für Frauen

Da bei Frauen der Muskelanteil (natürlich bedingt) niedriger als bei Männern ist , empfiehlt man, sog. Druckverstärker einzusetzen. Diese benötigen wenig Kraft und können dennoch erheblichen Schaden zufügen. Wie oben erwähnt haben diese jedoch den Nachteil, dass man eine makellose Führung aufweisen und auf kurzer Distanz kämpfen muss. Pfefferspray und Schrillalarm sind die beliebteste Kombination für eine effektive Verteidigung. Darauf sollten besonders Frauen mit einem weniger muskulösen Körperbau zurückgreifen, da man aus der Distanz und somit fast ohne Anstrengung einen Angreifer kampfunfähig machen/abschrecken kann.

Nachteile von Selbstverteidigungswaffen

Wer im Besitz einer Selbstverteidigungswaffe ist muss diese im Notfall auch bedienen können. Eine Waffe zu tragen verleiht erstmal ein Gefühl von Sicherheit. Seinem Angreifer eine Waffe entgegen zu halten erfordert bereits Mut und kann die Aggression des Angreifers zudem erhöhen. Wer sich in dieser Notlage befindet hat kaum mehr einen Ausweg oder die Chance den Konflikt friedlich zu lösen. Kommt es zu dem tätlichen Angriff kostet es große Überwindung, eine Waffe – auch wenn es der Selbstverteidigung dient – gegen einen Menschen einzusetzen.

Selbst das häufige Üben um Umgang mit Waffen kann nur die Abläufe trainieren, nicht aber den Notfall simulieren. Der psychische Stress ist immens hoch. Im Idealfall lässt sich der Konflikt durch kluges Handeln und verbaler Schlagfertigkeit gewaltfrei lösen. Noch besser ist, Konfliktsituationen bereits zu erahnen und diesen aus dem Weg zu gehen.

Zusätzliche Maßnahmen

Um sich vor Übergriffen zu schützen kann entsprechende Kleidung ebenfalls von Vorteil sein. So schützt eine Stichschutzweste ihren Träger bspw. vor Messerangriffen, Schlägen und Tritten. Etwas leichter und alltagstauglicher sind T-Shirts und Pullover mit Kevlar-Anteilen, die ebenfalls bei Hieb- und Stichwaffen eine Schutzschicht bieten und eine Flucht nicht durch zusätzliches Gewicht erschweren.

Illegale Waffen

Es dürfte klar sein, dass das Tragen von Waffen wie Messern, Schwerten und echten Pistolen bereits als Straftatbestand vor Gericht gewertet werden kann und im schlimmsten Falle Geld- und Haftstrafen nach sich ziehen kann. Dieser Ratgeber auf Basis einer durchgeführten Recherche stellt keine Rechtsberatung dar!

Zusammenfassung

Bei der Abwägung zwischen Nah- und Fernkampf sowie zwischen Technik und Kraft sind die eigenen Stärken und Schwächen zu beachten. Selbstverteidigungswaffen sollten die eigenen Stärken hervorheben und Schwächen neutralisieren können. Wer sich bei dieser Selbsteinschätzung unsicher ist oder sich vergewissern möchte, der sollte zu einem Fachhändler gehen, welcher dann auf Basis von Psyche, Körperbau und anderen Merkmalen die richtige Waffe findet.

Kampfkünste sind ebenfalls eine wertvolle Alternative, da man hier im Kampf mit und ohne Waffe sowie in Techniken der Entwaffnung geschult wird.